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Beratung für Menschen mit Hörbehinderung (Gehörlose, Schwerhörige, CI-versorgte Menschen, Angehörige)

Kontakt: efl.nuernberg@erzbistum-bamberg.de oder für SMS 0160-98526120

Information in Gebärdensprache:

Allgemeine Information zu diesem Angebot:

  • Gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, bieten wir in Nürnberg barrierefreie Beratung für hörgeschädigte Menschen und ihre Angehörigen an.
  • Für Menschen mit einer Hörbehinderung und der damit einhergehenden Kommunikationsbehinderung ist der Zugang zu den Beratungsstellen in der Regel versperrt: Gehörlose brauchen Gebärdensprache, um unbehindert kommunizieren zu können, Ertaubte und hochgradig Schwerhörige brauchen technische Hilfsmittel und/oder eine auf ihre Bedürfnisse angepasste Kommunikationsweise, um befriedigend verstehen zu können.
  • Barrierefreie Beratung heißt, dass wir uns auf die Kommunikationsbedürfnisse der hörgeschädigten Ratsuchenden einstellen, d.h. wir bieten Beratung in Gebärdensprache an, wir sprechen langsam und deutlich und/oder nutzen technische Hilfsmittel. So kann etwa eine Höranlage genutzt werden, mit der induktives Hören möglich ist.
  • Barrierefreie Beratung heißt für uns aber auch, dass die Beraterinnen und Berater um die besonderen Lebensbedingungen von Menschen mit Hörbehinderung wissen, z.B. die Kultur der Gehörlosen kennen, und die sehr vielschichtigen Folgen einer Kommunikationsbehinderung gerade in Bezug auf Partnerschaften und Eltern-Kind-Beziehungen gut im Blick haben.